Pflichtangaben
(§ 5 TMG, § 55 RStV, § 2 Abs. 1 DL-InfoV)
Rolf C. Hagen INC.,
20500 Trans-Canada Hwy
Baie d’Urfé, Quebec
H9X 0A2, Kanada
Registrierungs-ID (Registry ID): 450294,
Unternehmensnummer (Corporation Number): 1564356-2,
Betriebsnummer (Business Number (BN)): 104606843,
registriert als Kapitalgesellschaft bei der Regierung von Kanada (registered as a Federal Corporation at the Government of Canada) unter (under) Canada Business Corporation Act – 1979-08-07,
vertreten durch die Geschäftsführer (represented by the directors): Rolf Hagen Jr.; Mark Hagen; Dieter Hagen; J.W. Joergensen; Bradley Charles Rogers; Thomas Hagen
Kontakt:
Tel.: +1-514-457-0914
E-Mail: [email protected]
EU-Vertreter im Sinne von Art. 27 DSGVO:
HAGEN Deutschland GmbH & Co. KG
vertreten durch die persönlich haftende HAGEN Deutschland GmbH,
diese vertreten durch die Geschäftsführer Rolf H. Hagen, Christian Parbs
Lehmweg 99-105
25488 Holm
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg,
Registernummer: HRA 3169
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: VAT ID no. DE 13 45 22 000
Telefon: +49 41 03 – 960 – 0
Telefax: +49 41 03 – 960 – 2249
E-Mail: [email protected]
Online-Streitbelegung
Wir sind verpflichtet, Sie darüber zu informieren, dass im Hinblick auf die sog. Online- Streitbeilegung seitens der Europäischen Kommission eine entsprechende Online-Plattform bereitgehalten wird. Diese Plattform können Sie unter folgendem Link abrufen: http://ec.europa.eu/consumers/odr. In diesem Zusammenhang sind wir darüber hinaus verpflichtet, Ihnen unsere E-Mail-Adresse mitzuteilen. Diese lautet: [email protected]
Alternative Streitbelegung
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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Urheberrecht
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Datenschutz
Anmerkungen zu unserem Datenschutz sehen Sie unter folgenden Link: Datenschutz.
Hinweise nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) und Batteriegesetz (BattG) für Kunden in Deutschland
INFORMATIONEN ÜBER ELEKTRO- UND ELEKTRONIKGERÄTE NACH DEM ELEKTRO- UND ELEKTRONIKGERÄTEGESETZ
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, etwa weil sie defekt sind oder nicht mehr benötigt werden, werden als Elektro- und Elektronik-Altgeräte bezeichnet (nachfolgend: „Altgeräte“). Altgeräte dürfen nicht mit dem normalen Hausmüll entsorgt werden, sondern sind in einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Dies bedeutet, dass Sie Altgeräte getrennt sammeln und entsorgen („erfassen“) müssen. Dies ist beispielsweise über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme möglich. Anhand des nachfolgend dargestellten Symbols der durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern können Sie erkennen, dass Altgeräte getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind:
Sie haben die Pflicht, Altbatterien, Altakkumulatoren, die nicht von den Altgeräten umschlossen oder mit ihnen fest verbaut sind, vor der Abgabe an eine Erfassungsstelle zu entnehmen. Entsprechendes gilt ab dem 01.01.2022 auch für Lampen, die zerstörungsfrei aus den Altgeräten entnommen werden können. Die Pflicht zur Entnahme gilt nicht, soweit nach § 14 Absatz 4 Satz 4 oder Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG Altgeräte separiert werden, um sie für die Wiederverwendung vorzubereiten.
Löschen Sie vor der Entsorgung von Altgeräten Ihre personenbezogenen Daten (Nutzerdaten) auf Altgeräten, damit diese nicht in die Hände Dritter gelangen können. Sie sind für diese Löschung von Daten selbst verantwortlich.
Sie können über den nachfolgenden Link Informationen über die Erfüllung nationaler Zielvorgaben beim Recycling nach §§ 10 Abs. 3 und § 22 Abs. 1 ElektroG abrufen: https://www.bmu.de/themen/wasser-ressourcen-abfall/kreislaufwirtschaft/statistiken/elektro-und-elektronikaltgeraete
INFORMATIONEN ÜBER BATTERIEN NACH DEM BATTERIEGESETZ
Anhand des nachfolgend dargestellten Symbols der durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern können Sie erkennen, dass Batterien oder Akkumulatoren getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall („Hausmüll“) entsorgt werden müssen:
Wenn Batterien oder Akkumulatoren Quecksilber (Hg), Cadmium (Cd) oder Blei (Pb) enthalten, ist das in vorstehenden Klammern genannte chemische Symbol dieser Elemente unterhalb des Symbols der durchgestrichenen Mülltonne abgebildet.
Da Batterien Stoffe enthalten können, die schädlich für Umwelt und die Gesundheit sind, muss eine getrennte Sammlung und Entsorgung von Altbatterien und Akkumulatoren erfolgen, die diese Risiken reduziert und zum Schutz von Umwelt und Gesundheit beiträgt. Dies gilt insbesondere für lithiumhaltige Batterien, bei denen besondere Vorsicht bei Umgang und Entsorgung geboten ist.
Sie sind nach dem BattG als Endnutzer gesetzlich verpflichtet, Altbatterien zurückzugeben. Batterien können nach Gebrauch im Handelsgeschäft unentgeltlich zurückgegeben werden.